Ab dem 25.05.2018 gilt auch für ENGEL Coaching & Karriereberatung die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Selbstverständlich habe ich auch schon vor dem Wirksamwerden dieser rechtlichen Regelung auf den Schutz der personenbezogenen Daten geachtet, auch außerhalb von Internet und Co. Die Schweigepflicht ist selbstverständlich, ebenso wie der Umgang mit Daten und Akten. Zum Beispiel wird jede Kundenakte in einem abschließbaren Hängeregisterschrank gelagert. Viele schimpfen darüber: Ich finde es richtig und gut, dass vertrauliche Dinge geschützt werden. Und ich habe mir tatsächlich überlegt, welche Daten ich zukünftig nur noch dann erhebe, wenn ich sie z. B. für den Lebenslauf benötige.
Der Hinweis auf den Datenschutz im Sinne der Europarichtlinie kann für ENGEL Coaching hier eingesehen werden. Das bedeutet auch, dass zusätzlich zu der Einwilligung in die AGB zukünftig die Einwilligung in die Datenschutzerklärung notwendig sein wird, um einen Coaching-Vertrag zu schließen bzw. um sinnvoll arbeiten und beraten zu können. Ganz einfaches Beispiel: Das Erarbeiten der Bewerbungsmappe beinhaltet per se den Austausch, den Umgang mit persönlichen Daten und Informationen zum Berufs- und Lebensweg. Ich denke, das leuchtet ein, dass hier nur mit der Zustimmung der Klientin bzw. des Klienten eine sinnvolle Arbeit möglich ist.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Euer Coach Jo